Tagespflege bedeutet, dass Kinder für einen Teil des Tages, stundenweise oder ganztags im Haushalt der Tagespflegeperson, in Räumen einer Einrichtung oder im Haushalt der Eltern betreut und beaufsichtigt werden.
Neben den Tageseinrichtungen für Kinder und der Schule bietet somit die Tagespflege (nach § 23 Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)) den Eltern und Kindern eine ergänzende Betreuungsmöglichkeit.
Das Angebot der Tagespflege richtet sich insbesondere an Kinder in den ersten drei Lebensjahren.
Tagespflege kann aber auch ergänzend zum Besuch einer Tageseinrichtung für Kinder oder zum Schulbesuch und ggf. einer Übermittag-Betreuung erfolgen.
Ihnen als Eltern ermöglicht diese Form der Betreuung eine individuelle Abstimmung der Betreuungszeiten und somit eine flexiblere Gestaltung ihrer Arbeitszeiten.
Das Jugendamt des Kreises Coesfeld bietet Eltern, die auf der Suche nach einer geeigneten Betreuung ihres Kindes/ihrer Kinder sind, umfangreiche Informationen, Beratung und Kontakte zu Tageseltern an.
Gerne können Sie auch Kontakt zu unserem Verein aufnehmen. Wir helfen weiter.
Tageseltern/Tagespflege
Jugendamt des Kreises Coesfeld, Kreishaus V, Schützenwall 10
48653 Coesfeld
Bitte Javascript aktivieren!